Was ist der BAKJ?
Der BAKJ (Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen) ist die bundesweite Koordination der linken kritischen Initiativen im juristischen Ausbildungsbereich. Der BAKJ bildet dabei eine Plattform für studentische Gruppen an juristischen Fachbereichen sowie für Rechtsreferendar_innen und interessierte Einzelpersonen, um sich gemeinsam zu vernetzen, zu koordinieren und bei verschiedensten regionalen und überregionalen Projekten zu unterstützen. Hochschulpolitisch setzt sich der BAKJ für eine Ausbildung ein, die Theorie und Praxis verknüpft und so die sozialen Bezüge des Rechts reflektiert und den kritischen Umgang mit Recht fördert. Viele BAKJ-Gruppen verfolgen diese Ziele auch im Rahmen der universitären „Selbstverwaltung“. Der BAKJ tritt ein für eine antifaschistische, basisdemokratische Gesellschaft und für die soziale Emanzipation, welche die bestehenden Über- und Unterordnungsverhältnisse zwischen Menschen bzw. zwischen den Menschen und dem Staat in Frage stellt. Er wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung, wie etwa Antisemitismus, Rassismus oder Sexismus.
Rechtspolitisch beschäftigt sich der BAKJ deshalb mit Themen wie Bürger_innenrechten, Migrations- und Asylpolitik, Kapitalismuskritik, Feministischer Rechtspolitik, Globalisierungskritik, Umweltpolitik oder Anti-Militarismus.
Was machen wir?
Gruppen, die im BAKJ vernetzt sind, veranstalten seit der Gründung im Jahre 1989 regelmäßig rechtspolitische Kongresse zu den oben genannten Themen. Daneben ist der BAKJ Mitherausgeber der Zeitschrift Forum Recht und gibt seit 1997 jährlich mit verschiedenen Bürger_innenrechtsorganisationen den Grundrechtereport heraus. Der BAKJ ist offen organisiert, hierarchiekritisch, basisdemokratisch und drängt darauf die gesetzten Ziele in Selbstorganisation zu erreichen. Dennoch oder gerade deswegen ist für unsere Arbeit ein gemeinsamer politischer Konsens über grundlegende Fragen unabdingbar. Dabei geht es einerseits darum, die genannten Themenbereiche inhaltlich zu füllen, andererseits aber auch um eine Auseinandersetzung mit der Funktion von Recht, seiner Geschichte und Wirkweisen.
Eine Kritische Perspektive auf das Recht
Recht wird häufig als neutraler Prozess verstanden, an dessen Ende objektive Gerechtigkeit stehen soll. Im Gegensatz dazu geht es uns darum, Perspektiven auf das Recht zu eröffnen, die es als soziales Konstrukt begreifen. Als solches schafft es den Rahmen für die bestehende Gesellschaftsordnung samt ihrer Unterdrückungsmechanismen und spiegelt gesellschaftliche Machtverhältnisse wider. Im Recht und mit dem Recht werden politische Auseinandersetzungen geführt, deren Ausgang aus emanzipatorischer Sicht Fortschritte erzielt aber auch Rückschritte bewirkt. Beides hat sich in das Recht eingeschrieben. Das Recht beinhaltet daher Widersprüche. Zwar ist es Ausfluss gegebener Herrschaftsverhältnisse und reproduziert diese: Strukturen der Unterdrückung und des Ausschlusses sind Ausgangspunkt und Ergebnis der vorherrschenden Rechtsanwendung und -theorie. Gleichzeitig können mit dem Recht Errungenschaften durchgesetzt und innerhalb der herrschenden Ordnung eine Verbesserung der Lebensumstände von Menschen erreicht werden – etwa wenn diese vor Repressionen geschützt oder ihnen Leistungen erstritten werden. Eine kritische Auseinandersetzung hinterfragt aber auch die Notwendigkeit des Rechts und schließt das Nachdenken über die Möglichkeit einer Gesellschaft jenseits des Rechts ein.
Was bedeutet das für unsere Arbeit?
Aus der beschriebenen Perspektive folgt für uns, dass wir uns den Widersprüchen im Recht stellen müssen. Einerseits gilt es, die emanzipatorischen Bestandteile des Rechts zu verteidigen, andererseits darf sich unsere Kritik nicht in der Reproduktion rechtsstaatlicher Grundsätze erschöpfen. Wir treten ein gegen die entpolitisierte Wahrnehmung und den vermeintlich unpolitischen Gebrauch des Rechts, bei der dieses als neutral und gerecht erscheint und damit die dahinter liegenden gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen verschleiert. Kritische Rechtswissenschaft bedeutet deshalb für uns, die Machtverhältnisse und Mechanismen im Recht zu erkennen, zu hinterfragen, zu kritisieren und unsere Arbeit für einen gesellschaftlichen Wandel einzusetzen, mit dem Ziel, Unterdrückungs- und Ausbeutungsverhältnisse zu überwinden, statt diese einfach nur zu reproduzieren.