Am 01. Mai 2017 mobilisierte die Partei „Die Rechte“ zu einer Nazi-Demonstration nach Halle (Saale), die jedoch erfolgreich blockiert werden konnte. Nun müssen sich anderthalb Jahre später zwei Mitglieder der Neonazigruppierung „Aryans“ vor dem LG Halle verantworten. Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft Halle (StA) zur Last gelegt, im Anschluss an die Demo Antifaschisten und eine unbeteiligte Wandergruppe tätlich angegriffen zu haben (gefährliche Körperverletzung, §§ 223, 224 StGB). An jenem Tag sollen die Angeklagten mit zwei PKW unterwegs gewesen sein, in denen insgesamt 9 – 12 Personen saßen. Der Vorwurf lautet, zunächst in Halle-Ost gegen 14:30 aus einem fahrenden PKW heraus Fahrradfahrende mit Steinen beworfen zu haben. Der Angeklagte Carsten M. habe darüber hinaus kurze Zeit später am Holzplatz mit einem Starkstromkabel mehrfach auf ein Mitglied einer Maiwandergruppe eingeschlagen.
Nachdem zwei von sechs angesetzten Verhandlungsterminen am 10. und 11. Januar stattgefunden haben, geben wir einen ersten Zwischenbericht von unserer Prozessbeobachtung.